IST EIN TELESKOPSTAPLERSCHEIN PFLICHT?!
Die Dt. gesetzliche Unfallversicherung sagt JA!
Seit April 2016 wird für das Fahren und Bedienen von Teleskopmaschinen (starr oder drehbar) lt. DGUV 308-009 Grundsatz zwingend ein eigener Führerschein benötigt. Von dieser Regelung ausgenommen ist die reine landwirtschaftliche Nutzung vom Teleskopstapler - die Ausnahme gilt allerdings nur seitens der Berufsgenossenschaft (BG). Bei gewerblichen Betrieben, wie z.B. Biogasanlagen oder bei überbetrieblichen Einsätzen mit Teleskopmaschinen verlangt die BG einen Führerschein. Tritt ein Schadensfall mit rechtlichen Konsequenzen ein, wird ein entsprechender Bedienerausweis für Teleskoplader verlangt.
EDER Stapler Schulungszentrum - Ausbildung beim Profi
Sind Sie bzw. alle Ihre Mitarbeiter auf Teleskopstapler geschult? Falls nicht, holen Sie sich Ihren Führerschein! Das EDER Stapler Schulungszentrum bietet ein umfangreiches Angebot rund um die professionelle Ausbildung an. Neben dem klassischen Stapler Führerschein können Sie auch den Bedienerausweis für starre oder drehbare Teleskoplader erwerben. Wir stellen modernste Teleskoplader mit zahlreichen Anbaugeräten zur Verfügung.
Achtung: Bedenken Sie auch, dass Sie für das Fahren im (teil)öffentlichen Straßenverkehr zusätzlich zum Bedienerausweis für Teleskoplader auch einen gültigen Führerschein gemäß Klasseneinteilung nach Fahrerlaubnisverordnung benötigen (abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Teleskopstaplers und des zulässigen Gesamtgewichts). Gerne beantworten wir Ihre Fragen dazu.