Erdbaumaschinenführerschein
Die Folgen eines unsachgemäßen Gebrauchs von Baumaschinen können zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen, deshalb sind bei der Bedienung Vorschriften und Hinweise der Hersteller und Berufsgenossenschaften einzuhalten. Der Arbeitgeber oder dessen Arbeitnehmer sind verpflichtet nur Fahrer einzusetzen, die mit der Führung und Bedienung von Erdbaumaschinen vertraut und mindestens 18 Jahre alt sind. In unserer Schulung, gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12, vermitteln wir Ihnen alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Erdbaumaschinen sicher zu bedienen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Körperliche und geistige Eignung
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
Schulungsinhalte
THEORIE | PRAXIS |
Unfallverhütung und -statistiken | Funktions- und Sicherheitsprüfung |
Rechtsgrundlagen | Einweisung an der Baumaschine |
Einsätze & Anwendungen | Fahrübungen & Prüfungsparcours |
Baumaschinentechnik | Standsicherheit |
Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Erdbaumaschinenführerschein bedient werden?
- Minibagger
- Radlader
- Raupenbagger
- Planierraupe
Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
Für das Fahren von Baumaschinen im öffentlichen Straßenverkehr muss der Fahrer außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. (Quelle: DGUV Grundsatz 308-001)
Auf (teil-) öffentlichem Gelände ist mindestens die Führerscheinklasse L erforderlich.