Kranführerausbildung
Der Gesetzgeber schreibt nach DGUV Vorschrift 52 die Ausbildung von Kranführern vor. Die von uns durchgeführten Schulungen sind speziell auf das Führen flurgesteuerter Kräne (Brücken-, Portal- und Schwenkarmkräne) zugeschnitten.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Je nach Fahrzeug die entsprechend erforderlichen Nachweise
Schulungsinhalte
THEORIE | PRAXIS |
Unfallverhütung und -statistiken | Einweisung am Kran |
Rechtsgrundlagen | Übungen mit unterschiedlichen Lasten |
Einsatz geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel | Lastaufnahme und Sicherung |
Anschlagen von Lasten | |
Lagern von Lasten |