Gabelstaplerschein
Nach Ihren individuellen Vorkenntnissen haben Sie bei uns die Möglichkeit den Staplerschein in einem 1-, 2- oder 3-Tages-Kurs zu absolvieren. Der 1-Tageskurs richtet sich an alle, die bereits Erfahrungen mit der Bedienung von Gabelstaplern haben - ein Praxisnachweis ist erforderlich. Alle Neulinge müssen einen 2- oder 3-Tageskurs besuchen, bei welchem zusätzlich praktische, einsatznahe Arbeitsspiele simuliert werden. Um ein sicheres Betreiben Ihrer Flurförderzeuge zu gewährleisten, bilden wir Ihre Fahrer nach den gültigen Vorschriften und Grundsätzen gemäß dem DGUV Grundsatz 308-001 in Theorie und Praxis aus.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Körperliche und geistige Eignung
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
Schulungsinhalte
THEORIE | PRAXIS |
Unfallverhütung und -statistiken | Funktions- und Sicherheitsprüfung |
Rechtsgrundlagen | Einweisung am Stapler |
Einsätze & Anwendungen | Fahrübungen & Prüfungsparcours |
Staplertechnik | Standsicherheit & Tragkraft |
Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Staplerschein bedient werden?
- Schubmaststapler
- Frontstapler (Industrie- und Geländestapler)
- Seitenstapler
Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
Für das Fahren von Flurförderzeugen im öffentlichen Straßenverkehr muss der Fahrer außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die erforderliche Fahrerlaubnis (Staplerschein) besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. (Quelle: DGUV Grundsatz 308-001)
Auf (teil-) öffentlichem Gelände ist mindestens die Führerscheinklasse L erforderlich.