Teleskopstaplerschein Stufe 2 a/b
Teleskopstapler – ob starr oder mit drehbaren Oberwagen – finden immer mehr Anwendung im Bauwesen und in der Industrie. Die geländegängigen Stapler können durch die Vielzahl variabler Anbaugeräte mit nur wenigen Handgriffen für unterschiedlichste Einsätze verwendet werden. Um ein effizientes und sicheres Bedienen dieser Geräte durch Ihre Fahrer zu gewährleisten, bieten wir nach dem Grundsatz der DGUV 308-009 Zusatzqualifizierungen für Teleskopstapler für die Anwendungsbereiche drehbarer Oberwagen inkl. Kranbetrieb - Stufe 2a - (nach DIN EN 1459-2) und für den Einsatz als Hubarbeitsbühne - Stufe 2b - an.
Voraussetzungen
- Teleskopstaplerschein Stufe 1
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Körperliche und geistige Eignung
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
Schulungsinhalte
THEORIE | PRAXIS |
Unfallverhütung und -statistiken | Funktions- und Sicherheitsprüfung |
Rechtsgrundlagen | Einweisung am Teleskopstapler |
Einsätze & Anwendungen | Fahrübungen & Prüfungsparcours |
Technik am Rotor-Teleskopstapler | Praktische Übungen mit unterschiedlichen Anbaugeräten und Lasten |
Standsicherheit & Tragkraft | Hydraulische Drehfunktion |
Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Schein bedient werden?
Teleskopstapler nach DIN EN 1459-2 mit:
- drehbarem Oberwagen - Rotor-Teleksopstapler (Stufe 2 a)
- Seilwinde für Kranbetrieb (Stufe 2 a)
- Hubarbeitsbühne (Stufe 2 b)
Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
Für das Fahren von Teleskopstaplern im öffentlichen Straßenverkehr müssen Fahrerinnen und Fahrer außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer die erforderliche Fahrerlaubnis (Führerschein) gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt (siehe auch BGHW Merk-blatt SP 07). (Quelle: DGUV Grundsatz 308-009)
Auf (teil-) öffentlichem Gelände ist mindestens die Führerscheinklasse L erforderlich.