Teleskopstaplerschein Stufe 1
In dieser praxisorientierten Schulung erlernen Sie den professionellen Umgang mit Teleskopstaplern nach dem Grundsatz DGUV 308-009 (Stufe1). Das Lernziel in der Allgemeinen Qualifizierung für Teleskopstapler nach Stufe 1 umfasst die Anwendungsbereiche nach DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken). Um den Versicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter und Maschinen zu erhalten, dürfen Unternehmer nur noch Personen mit der Bedienung von Teleskopstaplern beauftragen, welche nach dem Grundsatz 308-009 ausgebildet sind.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (unter 18 Jahren im Rahmen der Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht)
- Körperliche und geistige Eignung
- Verantwortungsbewusstes, rücksichtsvolles und vorsichtiges Handeln
Schulungsinhalte
THEORIE | PRAXIS |
Unfallverhütung und -statistiken | Funktions- und Sicherheitsprüfung |
Rechtsgrundlagen | Einweisung am Teleskopstapler |
Einsätze & Anwendungen | Fahrübungen & Prüfungsparcours |
Technik am Teleskopstapler | Praktische Übungen mit unterschiedlichen Anbaugeräten und Lasten |
Standsicherheit & Tragkraft | |
Welche Fahrzeuge bzw. Geräte dürfen mit dem Schein bedient werden?
Teleskopstapler (mit starrem Aufbau) nach DIN EN 1459-1 mit folgenden Anbaugeräten:
- Gabelzinken
- Ladeschaufel
- Lasthaken
Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
Für das Fahren von Teleskopstaplern im öffentlichen Straßenverkehr müssen Fahrer außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer die erforderliche Fahrerlaubnis (Führerschein) gemäß § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt (siehe auch BGHW Merk-blatt SP 07). (Quelle: DGUV Grundsatz 308-009)
Auf (teil-) öffentlichem Gelände ist mindestens die Führerscheinklasse L erforderlich.